Betriebliche Altersvorsorge
Entgeltumwandlung für die Zeit im Ruhestand
Steuerlich begünstigte Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung ist eine Säule der Altersvorsorge. Der Arbeitgeber sagt hierbei seinem Arbeitnehmer aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität oder Tod zu. Die betriebliche Altersversorgung kann von Arbeitgeber und/oder vom Arbeitnehmer finanziert werden. Die häufigste Form ist die Entgeltumwandlung. Sie führt dazu, dass der Arbeitnehmer auf Gehalt verzichtet und im Gegenzug vom Arbeitgeber eine wertgleiche Versorgungszusage erhält. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zu 4% des Betrags der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Da die Entgeltumwandlung außerdem steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringt, ist diese Variante für mittlere und höhere Einkommen meistens vorteilhaft.
Im Unterschied zum Abschluss einer privaten Altersvorsorge handelt der Arbeitgeber bei der betrieblichen Altersversorgung als Treuhänder für seinen Mitarbeite und ist dazu verpflichtet, dessen Interessen zu wahren. Insbesondere bei der Entgeltumwandlung muss er darauf achten, dass dem umgewandelten Entgelt auch eine wertgleiche Leistungszusage gegenübersteht. Für den Arbeitnehmer bedeutet die Entgeltumwandlung die Sicherheit, dass seine Gehaltseinbußen zugunsten der betrieblichen Altervorsorge sich für ihn im Versorgungsfall in entsprechenden Leistungen niederschlagen.