Pensionskasse
Eine der Säulen unserer Altersvorsorge
Risiko Invalidität, Alter und Tod
Die Pensionskasse ist in Deutschland eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung in Form eines Versicherungsunternehmens. Sie erfüllt zum Teil die gleichen Funktionen wie eine Lebensversicherung. Versichert wird gegen die Risiken Invalidität, Alter und Tod. Der Versorgungsberechtigte hat einen Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse. Die Pensionskasse ist eine der betrieblichen Altervorsorge. Der Arbeitgeber zahlt als Mitglied der Pensionskasse für einen Arbeitnehmer Beiträge. Diese sind Bestandteil des Arbeitslohnes. Bis zum Jahr 2008 wird je nach Beitragsbemessungsgrenze Steuerfreiheit für diese Beiträge gewährt. Wer privat in eine Pensionskasse von seinem Einkommen, das er versteuert hat und von dem Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden, kann für diese privat motivierte Altersvorsorge gefördert werden und sie als Sonderausgaben steuerlich geltend machen.