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Riester-Rente

Staatlich geförderte Altersversorgung

Kapitaldeckungsverfahren für Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine private Altersvorsorge, die staatlich gefördert wird. Sie wurde ins Leben gerufen, als im Zuge der Rentenreform das Nettorentenniveau gesenkt wurde. Um die Verluste von circa 3% auszugleichen, sollte die Riester-Rente dem Arbeitnehmer das Sparen zu Zeiten der Erwerbstätigkeit schmackhaft machen und das private Engagement für eine gesicherte Altersversorgung belohnen. Gleichzeitig mit der Einführung der Altersvorsorgezulage wurden die Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellten einen förderfähigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge für die Entgeltumwandlung anzubieten. Der Abschluss eines Vertrages zur Riester-Rente ist nicht obligatorisch verpflichtend sondern eine private und freiwillige Entscheidung. Seit 2005 hat die Riester-Rente an Attraktivität gewonnen, da das Angebot an Alternativen fehlt. Allerdings sprechen aufwändige und komplizierte Antragsverfahren zur staatlichen Förderung und hoher Verwaltungsaufwand nicht uneingeschränkt für diese Form der Altersvorsorge.