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Rückgedeckte Unterstützungskasse

Soziale Einrichtung für sichere Altersversorgung

Betriebliche Alterversorgung auf sicheren Füßen

Eine Unterstützungskasse ist eine soziale Einrichtung, die die betriebliche Altersversorgung absichert. Meistens handelt es sich bei Unterstützungskassen um eingetragene Vereine, die für Unternehmen die Versorgungsleistungen gegenüber ihren Arbeitnehmern gewährt. Auch wenn formal gegenüber den Unterstützungskassen keine rechtlicher Anspruch auf Versorgungsleistungen besteht, hat das für die Sicherheit der zugesagten Leistungen keine Bedeutung. Selbst wenn der Arbeitgeber unvorhergesehen zahlungsunfähig wird, erhält der versicherte Arbeitnehmer seine Betriebsrente über den Pensionsverein. Die Rückgedeckte Unterstützungskasse hat für den Versicherungsnehmer außerdem den Vorteil, dass sie das Risiko eines vorzeitigen Versorgungsfalles durch Invalidität oder Tod des Leistungsberechtigten ganz oder teilweise durch ein Versicherungsunternehmen auffangen lässt.
Unterstützungskassen dürfen ihr Kapital frei investieren und unterliegen nicht der Finanzaufsicht, weil sie auf ihre Leistungen keinen Rechtsanspruch gewähren.