Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Haftungsrisiken ab, wie sie im Berufsalltag von Unternehmern, Freiberuflern, Gewerbetreibenden und Handwerkern entstehen können. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel alle Ansprüche von Dritten gegenüber dem Unternehmer und Mitarbeitern eines Betriebes bei Schäden, die im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung entstanden sind.
Die klassische Form der Kapitalbildende Versicherung ist die Kapitalbildende Lebensversicherung. Es ist eine Versicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch als gemischte Lebensversicherung bekannt. Hierbei werden Sparvorgang und Todesfallabsicherung miteinander kombiniert.
Risikolebensversicherungen gibt es in unterschiedlichen Varianten und Angeboten. Gemeinsam ist allen, dass der Versicherer nur dann eine Leistung erbringt, wenn der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer eintritt.
Kennzeichen der gesetzlichen Rentenversicherung ist ihr Zwangscharakter und die nicht erzielbare Kapitalrendite. Jeder pflichtversicherten Arbeitnehmer kann über die eingezahlten Beiträge weder von sich aus verfügen, noch kann er die eingezahlten Beiträge gewinnbringend in der Zwischenzeit anlegen. Von den eingezahlten Beiträgen werden die aktuellen Rentenansprüche gedeckt.
Die Berufsunfähigkeistversicherung ist die wohl bekannteste Versicherung gegen den eintretenden Invaliditätsfall eines Berufstätigen. Meistens wird sie im Zusammenhang mit einer Lebensversicherung abgeschlossen. Für Personen, die vor 1961 geboren sind, gibt es noch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung eine BUV.
Die private Krankenversicherung ist eine Absicherung gegen Kosten im Krankheitsfall. Die Versicherungsunternehmen sind privatrechtlich organisierte Unternehmen. Damit diktieren die Privatkassen auch die Zulassungsvoraussetzungen ihrer Versicherten. Der Versicherungsbeitrag ist abhängig vom Alter und dem Gesundheitszustand des Antragstellers.
Eine Rentenversicherung ist eine Form von Sparen für das Leben im Ruhestand oder für die Absicherung einer Person, die mit dem Versicherten nicht identisch sein muss. Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Leibrente: Das Versicherungsunternehmen leistet für einen eingezahlten Betrag regelmäßige Zahlungen an die vertraglich begünstigte Person und zwar solange diese Person lebt.