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Gesetzliche Rentenversicherung

Wovon werden gesetzlich garantierte Renten bezahlt

Beiträge zur RV sind erste Säule der Alterversorgung

Kennzeichen der gesetzlichen Rentenversicherung ist ihr Zwangscharakter und die nicht erzielbare Kapitalrendite. Jeder pflichtversicherten Arbeitnehmer kann über die eingezahlten Beiträge weder von sich aus verfügen, noch kann er die eingezahlten Beiträge gewinnbringend in der Zwischenzeit anlegen. Von den eingezahlten Beiträgen werden die aktuellen Rentenansprüche gedeckt. Dieses Verfahren birgt das Risiko, auf demografische Veränderungen nicht adäquat reagieren zu können. Beitragszahler zur GV sind alle Pflichtversicherten: Dazu gehören alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden. Einbezogen in die RV werden auch alle Arbeitnehmer, die wegen ihres geringen Einkommens versicherungsfrei sind. Weiterhin kann auch jeder Selbstständige auf Antrag einer gesetzlichen Rentenversicherung beitreten. Generell gilt, dass jede in Deutschland lebende Person ab dem 16 Lebensjahr freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen darf. Für Beamte, Richter Berufs-und Zeitsodaten besteht Versicherungsfreiheit. Sie beziehen keine Rente sondern Pensionen. Mitglieder freier Berufe z.B. Ärzte, Ingenieure usw. müssen Kammermitglied und über deren Vorsorgeeinrichtungen versichert sein.